Infos Immokauf

In Italien ist es üblich, sowohl einen Vorvertrag (compromesso oder contratto preliminare) als auch einen Notarvertrag abzuschliessen. Der meist privatschriftliche Vorvertrag ist in vollem Umfang rechtsverbindlich. Prüfen Sie den Vertragstext deshalb genau bevor Sie ihn unterschreiben. Wir erstellen den Vertrag im Einvernehmen mit unseren Kunden und besprechen mit Ihnen alle Klauseln und Vereinbarungen.
Bei Abschluss des Vorvertrages ist in der Regel eine Vorauszahlung von 20 bis 30 % an den Verkäufer zu leisten. Tritt der Käufer ohne rechtlichen Grund zurück, verliert er seine Anzahlung. Tritt der Verkäufer zurück, so muss er die Anzahlung doppelt zurückzahlen.
Bereits mit der Unterzeichnung des Notarvertrages geht das Eigentum an den Käufer über. Der Eintrag ins Immobilienregister ist zum Schutz vor einem Dritterwerb unerlässlich und wird vom Notar vorgenommen.
Im Notarvertrag (atto di compravendita oder rogito) wurde bisher häufig ein niedrigerer Kaufpreis angegeben (sogenannte Unterverbriefung). Seit 01.01.2006 wird die Grunderwerbsteuer nur noch vom Katasterwert der Immobilie erhoben und nicht mehr vom Kaufpreis.
Die Grunderwerbsteuern (Register-, Hypotheken- und Katastersteuer) belaufen sich zur Zeit auf 10 % des Katasterwerts der Immobilie, sofern der Kauf von Privat erfolgt und die Immobilie als Zweitwohnsitz dient. Eine Ausnahme bilden z.B. Rustici, die nicht als bewohnbare Immobilie genutzt werden können. Hier beträgt die Grunderwerbsteuer 10% von dem im notariellen Vertrag registrierten Kaufpreis.
Die Notargebühren können sehr unterschiedlich sein. Normalerweise schwanken sie zwischen 1,5 und 3,5 % der tatsächlichen Kaufsumme.
Wohnungen und Häuser sollten Sie aufgrund des äusserst restriktiven italienischen Mietrechts nur frei von Mietern übernehmen.
Gerne beraten und betreuen wir Sie eingehend in allen Fragen, welche den Erwerb einer Immobilie in Italien mit sich bringt.

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